Im Rahmen ihrer Kohäsionspolitik fördert die Europäische Union unterdurchschnittlich entwickelte Regionen jedes Jahr mit einem hohen zweistelligen Milliardenbetrag. Für die aktuelle Förderperiode von 2021 bis 2027 stehen insgesamt 243 Milliarden…
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„Es darf keine Ramschpreise für Lebensmittel mehr geben, sie treiben Bauernhöfe in den Ruin, verhindern mehr Tierwohl, befördern das Artensterben und belasten das Klima. Das will ich ändern“, sagte der…
Russlands Präsident Putin lässt die Muskeln spielen. Auf das massive Aufgebot russischer Truppen an der Grenze der Ukraine reagiert die deutsche Regierung, anders als viele ihrer westlichen Partner, zurückhaltend. Weder…
In Deutschland gilt seit 2015 ein allgemeiner Mindestlohn. Zwar ist der Nutzen dieser branchenübergreifenden Lohnuntergrenze weiterhin umstritten. Doch konnte die im Mindestlohngesetz vorgesehene faktische Steuerung der Mindestlohnhöhe durch ein unabhängiges,…
Der (fehlende) Zusammenhang zwischen Temperatur und Wirtschaftswachstum
Dem jüngsten Bericht des Weltklimarates der Vereinten Nationen (IPCC) zufolge betrug der globale durchschnittliche Temperaturanstieg im Zeitraum 1850-1900 bis in die 2010er Jahre etwa 1,1 Grad. In mehreren Ländern der…
Deutschlands Einwanderungsrecht wurde in den letzten 20 Jahren schrittweise liberalisiert, zuletzt im Rahmen des 2020 in Kraft getretenen Fachkräftezuwanderungsgesetzes. Für hochqualifizierte Auswanderer aus Nicht-EU-Staaten, sogenannte Drittstaatler, ist der deutsche Arbeitsmarkt…
Zentralbanken sehen sich zunehmend in der Pflicht, mit einer „grünen Geldpolitik“ einen Beitrag gegen den Klimawandel zu leisten. Auch die Europäische Zentralbank wagt sich auf das Feld des Klimaschutzes. Die EZB darf die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU unterstützen, solange ihr Primärziel, die Geldwertstabilität, dadurch nicht gefährdet wird. Während manche Aspekte der geplanten grünen Geldpolitik als unkritisch zu bewerten sind, steht der bevorzugte Ankauf grüner Anleihen durch die Zentralbank potentiell in Konflikt mit ihrem vorrangingen Ziel der Geldwertstabilität. Die EZB muss sich im Zweifel für geldpolitische Maßnahmen entscheiden, die die Geldwertstabilität gewährleisten, auch wenn sie dadurch ihre klimapolitischen Ambitionen aufgeben müsste. Die EZB ist nicht die geeignete Institution, um den Klimawandel zu begrenzen.
Die Länderöffnungsklausel ist der größte Erfolg der Grundsteuerreform
Die auf Grundstücke und Gebäude erhobene Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie macht etwa 15 % ihrer Steuereinnahmen aus. 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die auf jahrzehntealten Einheitswertfeststellungen fußende Grundsteuerpraxis für rechtwidrig. Eine zentrale Neuerung des darauffolgenden Reformkompromisses ist die sogenannte Länderöffnungsklausel, nach der die Länder die Bemessungsgrundlage und andere Details der Grundsteuer künftig eigenständig gestalten dürfen.
Auch die nun stärker dezentralisierte Grundsteuer bleibt indes fiskalpolitisch problematisch und stellt für die Kommunen keine verlässliche Einnahmebasis dar. Vorschläge, sie durch kommunale Aufschläge auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen, bleiben daher attraktiv. Ein bleibender Verdienst der Grundsteuerreform ist jedoch die Länderöffnungsklausel. Wird sie zukünftig in anderen Steuerbereichen angewandt, könnte der fiskalische Föderalismus ein wohlverdientes Comeback erleben.
„Die Sonne schickt keine Rechnung, der Wind auch nicht“ so die landläufige Meinung, die auch von manchen Experten geteilt wird. Tatsächlich sind die variablen Kosten für die Produktion von Sonnen- und Windenergie fast null. Im Gegensatz dazu fallen bei anderen Stromerzeugungsarten Kosten für die Energieträger wie Öl, Gas, Wasserstoff oder nukleare Brennstäbe für jede produzierte Energieeinheit an.
Der deutsche Wohnungsmarkt ist traditionell mieterfreundlich reguliert. Neben subventioniertem Wohnungsbau und Mieterkündigungsschutz stellen Preiseingriffe ein beliebtes Regulierungsinstrument dar. In Reaktion auf die in vielen deutschen Großstädten seit den 2010er Jahren stark gestiegenen Mieten führte die damalige Bundesregierung 2015 die sogenannte „Mietpreisbremse“ ein. Ihr Ziel ist es, den Mietanstieg in ausgewählten Gemeinden abzuschwächen.
Ökonomen wiesen frühzeitig darauf hin, dass dieser Eingriff neben den erwünschten Mietsenkungen viele unbeabsichtigte Folgen nach sich ziehen könnte: sinkende Wohnungsqualität, geringere Mobilität, vermehrte Umwandlung in Eigentumswohnungen und steigende Mieten im Neubau. Sechs Jahre nach ihrer Einführung zeigen Evaluationsstudien, dass diese Sorgen berechtigt waren – die Mietpreisbremse zieht erhebliche Kollateralschäden nach sich. Statt ihre Geltungsdauer zu verlängern, sollte die nächste Bundesregierung sich vollständig auf die Schaffung günstiger Bedingungen für zusätzlichen Wohnungsbau konzentrieren.