Die auf Grundstücke und Gebäude erhobene Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie macht etwa 15 % ihrer Steuereinnahmen aus. 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die auf jahrzehntealten Einheitswertfeststellungen fußende Grundsteuerpraxis für rechtwidrig. Eine zentrale Neuerung des darauffolgenden Reformkompromisses ist die sogenannte Länderöffnungsklausel, nach der die Länder die Bemessungsgrundlage und andere Details der Grundsteuer künftig eigenständig gestalten dürfen.
Auch die nun stärker dezentralisierte Grundsteuer bleibt indes fiskalpolitisch problematisch und stellt für die Kommunen keine verlässliche Einnahmebasis dar. Vorschläge, sie durch kommunale Aufschläge auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen, bleiben daher attraktiv. Ein bleibender Verdienst der Grundsteuerreform ist jedoch die Länderöffnungsklausel. Wird sie zukünftig in anderen Steuerbereichen angewandt, könnte der fiskalische Föderalismus ein wohlverdientes Comeback erleben.