Zu Jahresbeginn hoben zwei von drei gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge im Mittel um 0,2% an. Durchschnittlich 15,7% des Bruttoeinkommens müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun an die Krankenversicherung abführen. Da der Zusatzbeitrag formal allein vom Arbeitnehmer getragen wird, entbrannte eine Debatte über eine stärkere Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten zur gesetzlichen Krankenversicherung, ist ihr formeller Beitrag zur Krankenversicherung seit 2011 doch auf 7,3% des Bruttolohns eingefroren. Langfristig ist es jedoch schlicht irrelevant, ob formal Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die Beiträge an die Sozialversicherungen abführen. Die formelle Aufteilung der Beitragszahlung ist nämlich nicht ausschlaggebend dafür, wer die tatsächliche Last trägt. Anstelle einer irrelevanten Diskussion über die Aufteilung der Beiträge, wäre eine Diskussion über die Höhe der Gesamtbeiträge angebracht.
Altersvorsorge & Rente
Wird der Erfolg oder Misserfolg staatlicher Umverteilung an der Angleichung der Einkommen bemessen, weist der deutsche Staat im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine erfolgreiche Bilanz vor. Der deutsche Fiskus gleicht Einkommen von Beziehern hoher und niedriger Markteinkommen relativ erfolgreich an. Allerdings schiebt der deutsche Staat in hohem Maße auch unnötig Mittel zwischen Haushalten, die sich in Bezug auf ihr Einkommen sehr ähneln, hin und her. Das Verteilen von Geldern innerhalb der Mittelschicht sollte der Staat sich und vor allem den Steuerzahlern ersparen. Das Elterngeld ist ein Beispiel für die Umverteilung insbesondere von und zur Mittelschicht.
Müssten Haushalte mit mittleren Einkommen weniger Abgaben an den Staat leisten und könnten sie im Gegenzug weniger von ihm beziehen, ließen sich die derzeit für das Hin- und Herschieben von Mitteln verwandten Ressourcen anderweitig einsetzen. Dabei könnte der Grad der Umverteilung unverändert bleiben und insbesondere den Haushalten der Mittelklasse mehr Verfügungsgewalt über ihr Budget gewährt werden.
Spätestens der Staatsbankrott Griechenlands im Jahre 2010 belebte die Diskussion über die Robustheit der Staatshaushalte der Euro-Mitgliedsstaaten. Um zu beurteilen, ob Staatsfinanzen langfristig solide sind, reicht es aber nicht, auf die so oft angeführte Staatsschuldenquote zu blicken. Stattdessen ist es sinnvoll, zusätzlich Indikatoren heran zu ziehen, die breiter definiert sind als die Staatsschuldenquote.
Für die Beurteilung der fiskalischen Nachhaltigkeit spielen insbesondere die Ausgestaltung der Gesundheits- und Rentensysteme eine gewichtige Rolle. Werden Rentenzahlungen und Ausgaben für Gesundheit und Pflege in der langen Frist berücksichtigt, ergibt sich ein ungewöhnliches Bild: Selten für ihre Haushaltspolitik kritisierte Staaten wie Luxemburg oder die Niederlande stehen relativ schlecht da. Sie müssten ihre Primärüberschüsse zukünftig deutlich erhöhen, um die Staatsschuldenquoten konstant halten zu können, während in oft gescholtenen Staaten wie Italien keine oder geringere Anpassungen (z.B. Frankreich) notwendig wären. Werden die notwendigen fiskalischen Anpassungen nicht vorgenommen und sollen die Staatsschuldenquoten nicht weiter steigen, sind Anpassungen der Gesundheits- und Rentensysteme in vielen Ländern unumgänglich.
Seit den 2000er Jahren werden in Deutschland Formen der privaten Altersvorsorge staatlich gefördert. Die Förderungsstruktur zwingt die geförderten Sparer jedoch in ein enges Korsett. So scheinen die Förderinitiativen der Bundesregierung weniger den Sparern als den Anbietern von Finanzdienstleistungen zu dienen, insbesondere den Rentenversicherungen.
2009 eingeführt, steht die Abgeltungssteuer schon nach nur fünf Jahren unter massivem Beschuss. Die SPD macht sich stark für ihre Abschaffung. Kapitalerträge sollen nach den Wünschen der Sozialdemokraten wieder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt werden. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid sieht das Vorhaben seiner Partei in der derzeitigen Ungleichbehandlung von Arbeitseinkommen und Kapitaleinkommen begründet. Dabei ist eine unterschiedliche Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkommen angezeigt, denn sie unterscheiden sich maßgeblich voneinander. Der Unterschied ist so groß, dass Kapitalerträge mit einem Steuersatz von 0% belastet werden sollten.
Im dritten Quartal 2013 verzeichnete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales knapp 16 Millionen abgeschlossene Riesterverträge. Bei etwa 37 Millionen Förderberechtigten ergibt sich daraus ein Verbreitungsgrad der Riester-Rente von 43%. Während 57% der Förderberechtigten die in Form der Riester-Rente bereitgestellten Subventionen nicht nutzen. Der geringe Verbreitungsgrad der Subvention ist angesichts der unflexiblen Ausgestaltung der Riester-Rente nicht erstaunlich.
Wir wünschen uns einen transparenten Staat, um mit wenig Aufwand beurteilen zu können, ob die von uns beauftragten Staatsdiener und Volksvertreter ihre Aufgaben bestmöglich in unserem Sinne erfüllen. Es ist somit verständlich, dass die Regierung Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Bereitstellung von Information betreibt. Eine Grenze wird überschritten, wenn die Regierung von den Bürgern bereitgestellte Mittel nicht nur aufwendet, um zu erklären was sie tut, sondern um für ihre eigenen Maßnahmen Werbung zu machen.
1986 verkündete der damalige Bundesarbeits- und sozialminister Norbert Blüm vollmundig: „Die Rente ist sicher.“ Sicher mag sie sein, aber für die meisten Bürger nicht ausreichend, um den gewohnten Lebenswandel auch nach dem Austritt aus der Arbeitswelt zu pflegen. Deshalb wird die private Altersvorsorge heute vom Bund gefördert. Anstatt jedoch den Bürgern das Sparen durch bedingungslose Steuer- und Sozialversicherungsbegünstigungen schmackhaft zu machen, hat der Gesetzgeber ein starres Regelwerk geschaffen.
Wie trotz Verlust ein Gewinn besteuert werden kann: Kapitalertragssteuer und Inflation
Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Seitdem werden Kapitalgewinne bei ihrer Realisierung zunächst mit einer Steuer von einheitlich 25% belegt – egal ob Zins-, Dividenden- oder Aktienkursgewinneinkommen. Es wird jedoch der nominelle Gewinn als Besteuerungsgrundlage herangezogen. Sobald es über einen Zeitraum zu einer Inflationsrate über 0% kommt, werden die höheren nominellen Kapitalerträge, nicht die niedrigeren realen Kapitalerträge, besteuert. Sobald die Inflationsrate größer als 0% ist, zahlen Anleger also Steuern auf fiktive Kapitalerträge.